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Gemeinsam analysieren wir Ihre individuellen Fähigkeiten sowie Ihre persönlichen Vorstellungen und finden Ihren Job!

Warum noch eine Arbeitsvermittlung?



Wir sind eine mobile psychologische Praxis und beraten seit vielen Jahren Klienten/-innen, die aus verschiedensten Gründen in die Arbeitslosigkeit geraten sind oder die unglücklich in ihrem Job sind. Es gibt im Leben öfter Gründe, einen Wechsel zu wagen. Veränderungen sind immer mit Stress und Ängsten verbunden. Frühere Belastungen und Verluste prägen uns ganz stark darin, ob wir neue Aufgaben als Herausforderung oder als beängstigendes Zukunftsszenario wahrnehmen.

 

Wir begleiten Sie bei diesem Prozess mit fundiertem psychologischen Fachwissen und in vertrauensvollem Kontakt. Gemeinsam suchen wir für Sie eine neue erfüllende Aufgabe.


Ihr Helfer bei der Jobsuche

Dies bedeutet für uns, wir suchen für Sie nach geeigneten Arbeitsplätzen, stellen die passenden Arbeitgeber/-innenkontakte für Sie her und bereiten Sie gezielt auf Vorstellungsgespräche vor.


Die private Arbeitsvermittlung ist für den/die Bewerber/-in kostenlos und wird durch die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter finanziert.


Inhalte - Sie wählen nach Bedarf:

  • Kompetenz- und Belastungsanalyse
  • Berufliche Orientierung
  • Stellensuche und Vermittlung in ein festes Arbeitsverhältnis
  • Stärkung der psychische Stabilität gegenüber Problemen am Arbeitsplatz
  • Psychologische Beratung
Bewerben

Arbeitsvermittlung, Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit - wichtige Unterschiede!



Die private Arbeitsvermittlung stellt den Kontakt zwischen Unternehmen und Bewerber/-in her. Bei Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses ist der/die Bewerber/-in beim Unternehmen angestellt.


Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeitsfirmen stellen Bewerber/-innen selbst ein. Der/Die Bewerber/-in arbeitet anschließend im Auftrag des Personaldienstleisters bei wechselnden Unternehmen.


Wir als private Arbeitsvermittlung vermitteln Sie also in ein festes, unabhängiges Arbeitsverhältnis.


Der Vermittlungsgutschein

Als Kunde oder Kundin der Agentur für Arbeit steht Ihnen ein AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) für die private Arbeitsvermittlung zu, wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitslos sind und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.


Als Kunde oder Kundin des Jobcenters haben Sie zwar keinen Rechtsanspruch auf einen AVGS für die private Arbeitsvermittlung, können diesen aber ganz einfach online beantragen und es wird in Ihrem jeweiligen Einzelfall entschieden.

Zur Beantragung
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