Wichtige Informationen zur ADHS Diagnostik
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
in Deutschland ist klar geregelt, auf welcher Grundlage und durch wen ADHS-Medikamente verschrieben werden dürfen:
Schritt 1: Diagnose
Zunächst brauchen Sie eine fundierte Diagnose. Fachlich können das Screening und die Diagnostik z.B. durch speziell ausgebildete Ärzte/innen, Psycholog/innen, ADHS-Coaches, Psychotherapeut/innen oder Psychiater/innen durchgeführt werden und Sie erhalten in der Regel nach einigen Terminen eine Einschätzung bzw. einen Befund.
Um Zugang zu ADHS-Medikamenten zu erhalten, benötigen Sie in Deutschland jedoch eine Diagnose, die von ausschließlich einer der folgenden Berufsgruppen gestellt werden muss:
o Psychiater/innen, für Kinder und Jugendliche bzw. für Erwachsene
o Neurolog/innen
o Psychologische Psychotherapeut/innen
Schritt 2: Verschreibende Fachärzte/innen
Medikamente dürfen ausschließlich von Ärzten/innen verschrieben werden, also Fachärzten/innen für Psychiatrie oder Neurologie.
Wichtig:
Auf der Basis der oben beschriebenen gesetzlichen Regelungen erhalten Sie von uns KEINE Diagnose, die Ihnen den Zugang zu ADHS-Medikamenten ermöglicht.
in Deutschland ist klar geregelt, auf welcher Grundlage und durch wen ADHS-Medikamente verschrieben werden dürfen:
Schritt 1: Diagnose
Zunächst brauchen Sie eine fundierte Diagnose. Fachlich können das Screening und die Diagnostik z.B. durch speziell ausgebildete Ärzte/innen, Psycholog/innen, ADHS-Coaches, Psychotherapeut/innen oder Psychiater/innen durchgeführt werden und Sie erhalten in der Regel nach einigen Terminen eine Einschätzung bzw. einen Befund.
Um Zugang zu ADHS-Medikamenten zu erhalten, benötigen Sie in Deutschland jedoch eine Diagnose, die von ausschließlich einer der folgenden Berufsgruppen gestellt werden muss:
o Psychiater/innen, für Kinder und Jugendliche bzw. für Erwachsene
o Neurolog/innen
o Psychologische Psychotherapeut/innen
Schritt 2: Verschreibende Fachärzte/innen
Medikamente dürfen ausschließlich von Ärzten/innen verschrieben werden, also Fachärzten/innen für Psychiatrie oder Neurologie.
Wichtig:
Auf der Basis der oben beschriebenen gesetzlichen Regelungen erhalten Sie von uns KEINE Diagnose, die Ihnen den Zugang zu ADHS-Medikamenten ermöglicht.